Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Deutschen Alpenverein, Oesterreichischen Alpenverein und Alpenverein Südtirol durch die homepage www.historisches-alpenarchiv.org übernommenen Aufträge, erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Die Anerkennung der Liefer- und Geschäftsbedingungen erfolgt ferner durch die Auftragserteilung und durch die Annahme von Lieferungen bzw. Mails der Alpenvereine mit bestellten Bilddaten. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von den Alpenvereinen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Veröffentlichungshonorare

Jegliche Veröffentlichung von Bildmaterial des Historischen Alpenarchivs ist honorarpflichtig. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen fotografischen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Die Honorarsätze sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bankgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Rechte

a. Urheberrechte, Nutzungsrechte etc.
Das überlassene Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Alpenvereine. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung, nur für den vereinbarten Verwendungszweck und nur nach schriftlicher Genehmigung freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedürfen der Zustimmung durch die Alpenvereine.

b. Persönlichkeitsrechte
Sollten aufgrund der Veröffentlichung von Fotos durch Dritte gegen die Alpenvereine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, stellt derjenige, der die Fotos veröffentlicht hat, die Alpenvereine von sämtlichen Ansprüchen frei. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, nicht abgelaufene Urheberrechte etc.) die Zustimmung abgebildeter Personen bzw. der Bildhersteller vor der Veröffentlichung einzuholen.

Urhebervermerk/Belegexemplar

Der Eigentums- und Urhebervermerk bei Veröffentlichungen ist in der schriftlichen Genehmigung der Alpenvereine angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnen die Alpenvereine einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung ist unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar zuzusenden.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt bei Lieferungen und Leistungen des Deutschen Alpenvereins das Recht der Bundesrepublik Deutschland, bei Lieferungen und Leistungen des Oesterreichischen Alpenvereins das Recht der Republik Österreich und bei Lieferungen und Leistungen des Alpenvereins Südtirol das Recht der Republik Italien.

Salvatorische Klausel

Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist bei vertraglichen Beziehungen mit dem Deutschen Alpenverein München, bei vertraglichen Beziehungen mit dem Oesterreichischen Alpenverein Innsbruck und bei vertraglichen Beziehungen mit dem Alpenverein Südtirol Bozen.